Heute im Bundestag:
Cannabis-Gesetz

18|10|2023

Heute Abend findet die erste Lesung des Cannabisgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Darin vorgesehen ist unter anderem der legale Besitz von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie 25 Gramm Cannabis-Eigenbesitz für Erwachsene. Ermöglicht werden zudem sogenannte Cannabis-Social-Clubs, in denen gemeinschaftlich Cannabis angebaut und abgegeben werden kann.

Dadurch wollen wir Cannabis wirksam entkriminalisieren und sorgen durch einen kontrollierten Umgang, mehr Aufklärung und effektivere Suchtprävention für mehr Gesundheitsschutz. Cannabis vom Schwarzmarkt kann mitunter schwer gesundheitsschädlich sein. Durch staatlich kontrolliert angebautes Cannabis in Cannabis Social Clubs werden wir die Gesundheitsrisiken drastisch senken. Verbote und Kriminalisierung haben ausdrücklich den Cannabiskonsum nicht verringert und in vielen Bereichen Polizei und Justiz unnötig belastet.

Mit der Legalisierung werden wir auch die Aufklärungsarbeit vor allem für junge Menschen intensivieren, um über den Konsum besser aufzuklären. Eine Abgabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibt untersagt. Für Jugendliche zwischen 18 und 21 gelten geringere monatliche Abgabemengen und ein maximaler THC-Gehalt von 10%.

Ich freue mich, dass wir mit dem Cannabisgesetz Volljährigen eine verantwortungsbewusste Entscheidung ermöglichen und die bestmöglichen Standards für einen verantwortungsvollen Konsum setzen. Jetzt beginnen die Beratungen im Bundestag, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung wo nötig noch besser zu machen.

Schlagwörter:
Sicherheit & Inneres

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