Wir sorgen für mehr Entlastung
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

28|05|2023

Diese Woche haben wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Auch wenn dies nur ein erster Schritt sein kann, so haben wir doch eine spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durchgesetzt:

✔️ Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024

✔️ Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024

✔️ Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025

✔️ Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025

✔️ Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen.

✔️ Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige

✔️ Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige

Zur Finanzierung werden die Beiträge moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Umgesetzt wird auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Kinder werden beim Beitrag in Zukunft stärker berücksichtigt. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4%. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4%. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.

Schlagwörter:
Senioren Soziales & Familie

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