Prüfung eines AfD-Verbotes
30|01|2025
Völkische Gesinnung, rechtsextreme Positionen, offene Drohungen – die AfD ist eine Gefahr für alle Menschen, die nicht in deren Weltbild passen.
Wir leben in einer Demokratie. Verschiedene politische Ansichten sind natürlich genauso erlaubt wie unterschiedliche Lebensentwürfe. Sie sind sogar erwünscht. Für mich gilt, dass gute Politik nur dann möglich ist, wenn man sich mit unterschiedlichen Perspektiven auseinandersetzt.
Das funktioniert. Aber nur, wenn man friedlich und mit Respekt miteinander umgeht. Wenn man bereit ist zu akzeptieren, dass es andere Meinungen und andere Lebensentwürfe gibt. Das kann einem auch mal deutlich gegen den Strich gehen, das muss man aber aber auch mal aushalten.
Es gibt aber eine Grenze. Wenn Hass und Hetze die Auseinandersetzung ersetzen, wenn offene Drohungen eine Debatte nicht mehr möglich machen, wenn ganz offen die Zusammenarbeit mit gewaltbereiten Gruppen gesucht wird, wenn völkisch definiert wird, wer hier Leben darf, wenn Menschen ganz bewusst aufgrund ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden sollen, wenn sich offen positiv auf den Nationalsozialismus bezogen wird, dann ist diese Grenze überschritten. Das Grundgesetz sieht in einem solchen Fall vor, dass der Bundestag das Bundesverfassungsgericht auffordern kann, ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einzuleiten.
Die AfD hat in meinen Augen diese Grenze überschritten. Deswegen habe ich den Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens mit unterzeichnet. Gerade weil ich überzeugter Demokrat bin, gerade weil ich bereit bin, mir widerstrebende Positionen auszuhalten und gerade weil ich von unserer vielfältigen Gesellschaft überzeugt bin, unterstütze ich diesen Antrag.
Demokratie heißt, wehrhaft zu sein. Demokratie heißt die Demokratie zu verteidigen, wenn es notwendig ist. Und jetzt ist es notwendig. Ich bin froh, dass wir heute im Bundestag zumindest damit begonnen haben, ernsthaft über diesen Antrag zu debattieren.