Fairer und gerechter
Andreas Mehltretter stimmt für neues Wahlrecht

17|03|2023 | Pressemitteilung

Der Bundestag wird kleiner, in Zukunft wird er genau 630 Abgeordnete haben. Das hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen – auch mit der Stimme des Freisinger Bundestagsabgeordneten Andreas Mehltretter.

„Mit dieser Reform setzen wir das um, was seit langem gefordert wird: Der Bundestag soll nicht immer weiter anwachsen. Die heutige Wahlrechtsreform ist Ausdruck der politischen Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit.“
Andreas Mehltretter

Die bisherigen Versuche, das Wahlrecht zu verändern, sind daran gescheitert, dass die Überhangmandate nicht angetastet wurden. „Sie sind vor allem daran gescheitert,“ so Andreas Mehltretter, „dass das oberste Prinzip der CSU in den Verhandlungen war, dass die CSU keine Mandate verliert.“ Dies ging so weit, dass im aktuellen Wahlrecht CSU-Überhangmandate teilweise nicht ausgeglichen werden, d. h. das Stimmergebnis zugunsten der CSU verzerrt wird. „Es geht bei der Wahlrechtsreform aber nicht um die CSU, es geht darum, ein faires und gerechtes Wahlrecht zu schaffen und den Bundestag zu verkleinern.“

Bei der Bundestagswahl bestimmt die Zweitstimme die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Mit der Erststimme wird aktuell aber auch in jedem Wahlkreis eine Kandidatin oder ein Kandidat direkt gewählt. Das kann zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten führen, und den Bundestag vergrößern.

In Bayern werden z. B. nach dem Bundeswahlgesetz 46 Abgeordnete direkt gewählt, weitere 46 ziehen über die Liste in den Bundestag ein. 2021 hatte die CSU in Bayern 31,7 % der Zweitstimmen, das wären 29 Mandate. Sie gewann aber 45 Direktmandate, so entstehen 16 Überhangsmandate. Damit diese Überhangsmandate die Mehrheitsverhältnisse aus den Zweitstimmen nicht verändern, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate.

„Überhangmandate sind der Grund dafür, dass der Bundestag immer weiter wächst. Deswegen schaffen wir diese Mandate ab“, erklärt Andreas Mehltretter.

„In Zukunft ist allein die Zweitstimme für die Größe der jeweiligen Fraktion im Bundestag entscheidend. Die Erststimme bleibt erhalten, diese müssen aber durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein. Die Erststimmen bestimmen in Zukunft darüber, wie hoch die Chancen des Bewerbers oder der Bewerberin auf einen Einzug in den Bundestag sind, lösen aber keinen Anspruch auf ein Mandat aus.“
Andreas Mehltretter

Es bleibt bei den bisherigen 299 Wahlkreisen, es wird aber 331 Listenmandate geben. Dadurch wird nach Berechnungen dafür gesorgt, dass bis auf einige wenige Fälle sichergestellt ist, dass alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sind. „Die zusätzlichen Listenmandate sind eine Reaktion darauf, dass wir die Erststimmen eben nicht entwerten wollen. Sie sollen aber keinen Einfluss mehr auf die Größe des Bundestages haben.

„Dazu gehört auch der Verzicht auf die Grundmandatsklausel“, so Andreas Mehltretter. Bisher konnte eine Partei, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erreicht, aber drei Direktmandate erhalten hat, in den Bundestag einziehen. Diese Klausel wurde gerade von Expertinnen und Experten kritisiert, die von CDU und CSU für die Anhörung zur Wahlrechtsreform vorgeschlagen wurden. Die Klausel sei im neuen Wahlsystem verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar, sie lasse sich rechtlich nicht widerspruchsfrei begründen. „Das schrieben die Unions-Expertinnen und -Experten in ihre Gutachten. Und das haben wir jetzt ins Gesetz geschrieben“, erklärt Andreas Mehltretter dazu.
„Das System ist das gleiche wie bei der bayerischen Landtagswahl, auch dort gibt es eine 5-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel. Dass sich die CSU jetzt daran stößt, dies auch im Bund so zu regeln, verwundert mich sehr – dann hätte sie ja das Landtagswahlrecht eigentlich auch schon längst ändern müssen!“
Andreas Mehltretter
Weiterführende Infos:
Pressemitteilung als pdf-Datei