BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung
Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages

26|01|2023

Der europäische Emissionshandel ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Das habe ich gestern in meiner Rede vor dem Deutschen Bundestag betont. Bisher umfasst er aber v. a. die große Industrie und die Energieerzeugung. Ein großer Teil der Treibhausgasemissionen, vor allem beim Verkehr und bei der Gebäudewärme, fällt nicht unter diesen EU-Emissionshandel. Deshalb haben wir für diese Sektoren in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz einen nationalen CO2-Preis eingeführt.

Damit es nicht zu einer doppelten CO2-Bepreisung kommt, wenn Anlagen CO2-Zertifikate aus dem europäischen Emissionshandel kaufen müssen, gleichzeitig aber auch fossile Brennstoffe einsetzen, für die der nationale CO2-Preis gilt, schaffen wir die BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung. Damit sorgen wir dafür, dass kein Unternehmen beim CO2-Preis doppelt belastet wird.

Ab 2027, spätestens 2028, kommt der europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr. In den werden wir unseren nationalen Emissionshandel überführen. Bis dahin leistet er einen wichtigen Anreiz für klimafreundliche Alternativen!

Schlagwörter:
Klimaschutz

Wir sorgen dafür, dass kein Unternehmen beim CO2-Preis doppelt durch den europäischen und den nationalen Emissionshandel belastet wird.

MEINE REDE IM VOLLTEXT

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Andreas Mehltretter hat das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Andreas Mehltretter (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Als Dritter in der Debatte will ich jetzt doch die Gelegenheit nutzen, zu erklären, was wir unter diesem Tagesordnungspunkt eigentlich behandeln und später beschließen sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Damit wir das Pariser Klimaabkommen einhalten, brauchen wir einen konsequenten Pfad zur Klimaneutralität. Ein wichtiges Instrument dabei ist der europäische Emissionshandel, der eine Obergrenze für den Treibhausgasausstoß vorgibt. Für die Sektoren, die der europäische Emissionshandel umfasst, also vor allem für die große Industrie und die Energieerzeugung, gibt es damit einen klaren Transformationspfad. Ein großer Teil der Treibhausgasemissionen, vor allem der beim Verkehr und bei der Gebäudewärme, fällt aber nicht unter den EU-Emissionshandel. Deshalb haben wir für diese Sektoren in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz einen nationalen CO2-Preis eingeführt und schaffen so erfolgreich Anreize für klimafreundliche Alternativen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Unser BEHG ergänzt damit den europäischen Emissionshandel. Dabei gibt es Überschneidungen, weil wir einen anderen Ansatz gewählt haben. Beim europäischen Emissionshandel müssen Zertifikate gekauft werden, wenn Treibhausgase ausgestoßen werden. Das funktioniert dort gut, wo große Betriebe eine große Menge an Treibhausgasen emittieren. Im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung ist das aber schwierig umzusetzen, weil viele kleine Verursacher eine in der Summe große Menge an klimaschädlichen Emissionen erzeugen. Deswegen muss der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel gezahlt werden, wenn man die fossilen Brennstoffe in Verkehr bringt, sodass nicht jede und jeder für seine Gasheizung selber an der Börse CO2-Zertifikate handeln muss. Durch diese unterschiedlichen Herangehensweisen kann es zu einer doppelten CO2-Bepreisung kommen, nämlich wenn Anlagenbetreiber CO2-Zertifikate aus dem europäischen Emissionshandel kaufen müssen, gleichzeitig aber auch fossile Brennstoffe einsetzen, für die der nationale CO2-Preis gilt.

Die BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung, die wir heute eigentlich diskutieren, löst dieses Problem. Wo immer möglich, kann direkt auf die Zahlung des nationalen CO2-Preises verzichtet werden. Und wo das nicht geht, zum Beispiel, weil die Lieferketten einfach komplizierter sind, kann der doppelt gezahlte CO2-Preis zurückerstattet werden. So verhindern wir Doppelbelastungen, und das ist auch richtig so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Mit unserem BEHG sind wir in Europa Vorreiter. Eigentlich wünschen wir uns aber natürlich eine europäische Lösung. Deswegen ist es gut, dass seit dem Trilog im Dezember feststeht: Ab 2027, spätestens ab 2028 kommt der europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr. Bis dahin müssen wir aber eben noch mit diesem Nebeneinander von nationalem und europäischem Emissionshandel leben und das Zusammenspiel regeln, wie wir das mit der Doppelbilanzierungsverordnung tun.

Meine Damen und Herren, für die langfristige Planbarkeit wird es dann auch darauf ankommen, dass wir bald eine gute Lösung festzurren, wie wir den nationalen in den europäischen Emissionshandel überführen. Ich stimme Ihnen sogar zu, Herr Kollege Gebhart, dass wir das in der nächsten Zeit gemeinsam angehen sollten.

Eine weitere Baustelle ist beim Emissionshandel noch offen. Wir brauchen einen sozialen Ausgleich für die CO2-Kosten. Wir brauchen das Klimageld als soziales Gegenstück zum CO2-Preis.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das fehlt noch. Das ist der übernächste Schritt, den wir schnell gehen müssen.

Zunächst machen wir aber heute den nächsten kleinen Schritt. Mit der BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung schließen wir eine kleinere der Baustellen, die wir beim CO2-Preis haben. Wir sorgen dafür, dass kein Unternehmen doppelt belastet wird. Auch das gehört zu einem verlässlichen Klimaneutralitätspfad dazu.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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