Öl- und Pelletheizungen: Härtefall-Anträge können noch bis zum 20. Oktober gestellt werden

11|10|2023

Bis zum 20. Oktober können noch Anträge auf Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas gestellt werden. Mit dem Geld aus diesem Härtefallfonds sollen die entlastet werden, die letztes Jahr übermäßig viel für ihre Brennstoffe bezahlen mussten. Wer seinen Antrag noch nicht gestellt hat, der sollte sich jetzt beeilen.

Die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger sollen diejenigen entlasten, die 2022 mehr als das Doppelte des Referenzpreises von 2021 für Öl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas bezahlen mussten. Das entspricht dem, was wir bei Strom und Gas mit den Preisbremsen erreicht haben. Auch die Preisbremsen orientieren sich am doppelten der Preise von 2019. Beim Heizöl heißt das: Wer mehr als 1,42 € pro Liter bezahlt hat, bekommt die Entlastung.

Bisher wurden 122 Millionen Euro ausbezahlt. Am Ende wird es deutlich weniger sein, als wir zur Verfügung gestellt haben. Das liegt vor allem daran, dass Strom und Gas aus der Leitung immer zum aktuellen Preis gekauft werden müssen. Bei Öl, Pellets und Flüssiggas konnten viele zum Glück auch wieder auf günstigere Preise warten. Das haben viel Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht. Wir unterstützen aber alle, die zu sehr teuren Preisen kaufen mussten.

Weiterführende Infos:
Antrag Härtefallfonds
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Energiewende

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