Einnahmen, Ausgaben
und Sachleistungen

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich folgende Leistungen für die Ausübung meines Mandats:

Als Ihr Bundestagsabgeordneter bekomme ich eine Entschädigung von aktuell 10.323,29 Euro im Monat, die ich selbstverständlich voll versteuern muss. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Im Rahmen meiner Arbeit fallen Kosten für meine beiden Wahlkreisbüros, für meine Unterkunft in Berlin, für die Fahrten im Wahlkreis, für Büromaterial in den Wahlkreisbüros und für Veranstaltungen an. All diese Rechnungen einzeln abzurechnen und zu prüfen wäre sehr aufwändig und teuer. Deshalb wird die Amtsausstattung in Form einer Kostenpauschale gezahlt. Diese Pauschale beträgt 4.583,39 Euro und wird zum 1. Januar jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Höhere Ausgaben werden nicht erstattet. Werbungskosten kann ich für die Ausübung meine Mandats nicht von der Steuer absetzen.

Neben der Kostenpauschale bekomme ich in Berlin ein eingerichtetes Büro für mich und meine Mitarbeiter:innen in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter. Computer und Möbel werden gestellt. Zusätzlich steht mir jährlich ein Betrag von 12.000 Euro zur Verfügung, für den ich Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen und beim Bundestag abrechnen darf. Dazu gehören vor allem Büromaterial in Berlin, zusätzliche Laptops, Tablets und Mobiltelefone für mich und mein Team, mandatsbezogene Fachbücher, Drucksachen, die Abos der Zeitungen, die im Wahlkreis erscheinen, die Telefonrechnungen für das Wahlkreisbüro, die Homepage. Neu gewählte Abgeordnete bekommen im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag 255,65 Euro zusätzlich. In einer Wahlperiode darf ich bis zu 6.000 Euro aus dieser Summe für Möbel im Wahlkreisbüro ausgeben.

Alle Abgeordneten können im Stadtgebiet von Berlin einen Fahrdienst nutzen. Wir haben eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.

Meine Aufgaben als Abgeordneter kann ich nicht allein bewältigen. Deshalb stehen mir derzeit monatlich 23.205,- Euro für Mitarbeiter:innen zur Verfügung, die mich bei der Erledigung meiner parlamentarischen Arbeit unterstützen. Die Abrechnung der Gehälter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Mitarbeiter:innen. Personen, die mit mir verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner darf ich nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigen.

Die Altersentschädigung, die Rente aus meiner Abgeordnetentätigkeit, ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Die Altersentschädigung wird nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Abgeordnete nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag nicht.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte – auch solche aus privaten Quellen – auf das Übergangsgeld angerechnet.

Die Abgeordneten können – je nachdem ob sie privat oder gestzlich versichert sind – zwischen einer Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wählen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Festlegung der Entschädigung

Abgeordnete haben einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Das bestimmt das Grundgesetz in Artikel 48 Abs. 3. Sie muss, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 festgestellt, auch der Bedeutung des Mandats entsprechen.

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 48, Abs. 3

Wir Abgeordnete müssen die Höhe unserer Entschädigung selbst beschließen. Das hat das Bundesverfassungsgericht verbindlich festgelegt. Als Orientierungsgröße, so das Bundesverfassungsgericht, sollen die Bezüge solcher Amtsinhaber gelten, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.

Es führt immer wieder zu Diskussionen, wenn die Entschädigung beschlossen werden muss. Deswegen hat der Bundestag eine transparente Regelung geschaffen: Die Entschädigung orientiert sich an den einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Einmal im Jahr wird sie entsprechend der Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland angepasst.

Nebentätigkeiten

Bei der Kommunalwahl am 16. März 2020 wurde ich in Freising zum Stadtrat gewählt. Dieses Mandat habe ich zum 31. August 2022 abgegeben. Seit 7. Mai 2020 war ich im Stadtrat als Referent für Wirtschaft und Digitalisierung zuständig. Bis dahin habe ich für diese Mandate monatlich 593,72 Euro Aufwandsentschädigung zuzüglich variabler Sitzungsgelder erhalten.

Vor meinem Eintritt in den Bundestag war ich Doktorrand an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2017 bis 2020 habe ich dort am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaften als Wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet, von 2018 bis 2021 habe ich außerdem ein Stipendium für Promovierende der Friedrich-Ebert-Stiftung erhalten. Mein Kleingewerbe für IT-Dienstleistungen, das ich seit dem 15.12.2016 betrieben habe, ruht seit meinem Eintritt in den Bundestag. Ich habe kleinere IT-Support-Aufträge für private Kunden übernommen, die Einkünfte beliefen sich dabei auf eine dreistellige Summe pro Jahr. Bei den veröffentlichungspflichtigen Angaben auf der Seite des Deutschen Bundestages ist dieses Kleingewerbe aufgeführt, da dort nur die letzte Beschäftigung vor dem Eintritt in den Bundestag aufgeführt wird. Die Promotion, an der ich vor dem Eintritt eigentlich hauptsächlich gearbeitet habe, zählt hier nicht als Beschäftigung.

Für meine ehrenamtlichen Tätigkeiten als Kassier des AWO-Kreisverbands Freising und als Mitglied des Vorstands der Freunde des Dom-Gymnasiums Freising e. V. erhalte ich kein Geld.

Weiterentwicklung

Gerade die Nebentätigkeiten einzelner Abgeordneter sorgen immer wieder für Diskussionen. Deswegen haben wir die Transparenzregeln bereits deutlich verschärft. Für noch strengere Regeln bin ich offen.

Und auch bei der Rente gibt es noch Handlungsbedarf. Auch wenn die Altersentschädigung bereits sehr weit an die Regelungen der gesetzlichen Rente angeglichen wurde, so bleibt mein Ziel eine gemeinsame Rentenversicherung für alle – auch für Mandatsträger:innen.

„Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt:innen, freien Berufe und Mandatsträger:innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören.“
Das Zukunftsprogramm der SPD